1. Das BVG Urteil vom 24.3.2021, das Deutschland verpflichtet, über das Jahr 2030 hinausgehende Aussagen zum Klimaschutz zu machen, vor allem im Hinblick auf zukünftige Generationen. Wir haben
auf diese zwingende Vorgabe reagiert und z.B. für den Erhalt der Schlosskoppel gekämpft. Die 2,6 ha große Fläche soll zum geschützten
Landschaftsbestandteil erklärt werden.
2. Auf der Basis, dass Grund und Boden nicht vermehrbar sind, wollen wir vorsichtig mit der Entwicklung unserer freien Flächen umgehen.
3. Wir wollen Beratungsangebote zu erneuerbaren Energien schaffen, zu energetischer Sanierung von Gebäuden sowie Fördermöglichkeiten und deren Umsetzung.
4. Schnellere und ökologischere Anbindung an Kiel durch ÖPNV, Fahrradstrecken und Förde- Schifffahrt, Ladestellenausbau, E-Mobilität.